Corona-Kurzarbeit: dürfen Einzelne ausgenommen werden?

Eine Betriebsvereinbarung, die Kurzarbeit einführt, darf nicht (jedenfalls nicht willkürlich) einzelne Arbeitnehmer der von Kurzarbeit betroffenen Einheit ausnehmen. Was Betriebe ohne Betriebsrat betrifft, so stellen Personalisten die Frage, ob die Kurzarbeit für alle Arbeitnehmer der von der Kurzarbeit betroffenen Einheit gelten muss.

Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn Einzelne die ihnen angebotene „Sozialpartnervereinbarung-Einzelvereinbarung“ (die sich an einem zwingend vorgegebenen Muster zu orientieren hat) nicht unterschreiben. Meines Erachtens muss man aber jedem einzelnen Arbeitnehmer, der zu einer von der Kurzarbeit betroffenen Einheit zu zählen ist und nicht zu einer ausgenommen oder (generell als Gruppe) ausnahmefähigen Arbeitnehmergruppe gehört, die Kurzarbeit anbieten (bzw. die „Sozialpartnervereinbarung-Einzelvereinbarung“ zur Unterschrift vorlegen). Welche Arbeitnehmergruppen ausgenommen oder ausnahmefähig sind, richtet sich nach der „Sozialpartnervereinbarung-Einzelvereinbarung“.

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