Was sind die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn ich während meines Urlaubes erkranke? Was muss ich tun?

Dauert die Krankheit länger als drei Tage, so wird der Urlaub unterbrochen und es gilt der gesamte Krankenstand nicht als Urlaub. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung unverzüglich mit und besorgen Sie eine ärztliche Bestätigung. Vorsicht bei ausländischen Bestätigungen: Sie benötigen entweder eine von einer Krankenanstalt ausgestellte Bestätigung oder eine behördliche Bescheinigung, dass der Arzt, von dem die Bestätigung stammt, behördlich zugelassen ist.

Tritt ein Arbeitnehmer seine Arbeit nach vereinbartem Urlaubsende unentschuldigt nicht wieder an, so sollten Sie als Arbeitgeber übereilte Sanktionen wie Kündigung oder Entlassung vermeiden. Ziehen Sie vorsichtshalber bei der nächsten Gehaltsabrechnung diejenigen Tage ab, die nach Urlaubsende nicht gearbeitet wurden. Stellt sich später heraus, dass der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an einer Kontaktaufnahme gehindert war, ist die Gehaltsdifferenz meist zur Nachzahlung fällig.

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