Liebe und Beziehung im Job: darf sich der Arbeitgeber einmischen?

Auf das, was sich außerhalb der Arbeitszeit abspielt, hat der Arbeitgeber wenig Einfluss. Viele Arbeitgeber achten aber darauf, dass nicht Autoritätsverhältnisse von Vorgesetzten dahingehend missbraucht werden, dass sie private Beziehungen mit ihren Mitarbeiterinnen anbahnen. Man weiß ja nicht, ob beide Seiten ganz freiwillig bei der Sache sind. Wenn sich eine Mitarbeiterin von einem Kollegen oder Vorgesetzten belästigt fühlt, dann hat der Arbeitgeber nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, einzuschreiten. Wenn eine räumliche Versetzung zum Beispiel wegen der Kleinheit des Unternehmens nicht möglich ist, dann kann es unter Umständen notwendig sein, ein Dienstverhältnis zu beenden.

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