Konkurrenzklauseln: Neues für Dienstverträge und Dienstzettel seit 1.1.2016

Was Konkurrenzklauseln betrifft, so wurde die Entgeltgrenze für die Frage, ob eine solche Klausel gelten kann, deutlich erhöht. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn in Zusammenhang mit der Vereinbarung einer Konkurrenzklausel und einer diesbezüglichen Vertragsstrafe Vertragsmuster verwendet werden, die der Gesetzeslage nicht mehr entsprechen: die vereinbarte Vertragsstrafe (Konventionalstrafe, Pönale) darf jetzt höchstens sechs netto-Monatsentgelte ohne Sonderzahlungen betragen.

Zurück zum Servicebereich