Im Produktionsbereich unseres Industriebetriebes kommen immer wieder Einzelteile abhanden. Wir vermuten Diebstahl. Dürfen wir Videokameras installieren?

Die Überwachung von Arbeitsplätzen mithilfe von Videokameras stellt eine Kontrollmaßnahme dar, die nur mit Zustimmung des Betriebsrates zulässig ist. Fehlt ein solcher im Betrieb, so ist die Zustimmung jedes betroffenen Arbeitnehmers nötig. Eine Zustimmung zu einer derartigen Maßnahme darf ohne Begründung verweigert und jederzeit widerrufen werden, eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung darf jederzeit fristlos gekündigt werden.

Zusätzlich sind die Vorgaben des Datenschutzrechtes zu berücksichtigen.

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