Darf man als Arbeitnehmer private Post, die man aufgeben möchte, ohne Briefmarke zur Betriebspost geben?

Das darf man nicht, es sei denn, es ist in einem bestimmten Unternehmen gestattet. Im Arbeitsrecht ist häufig eine stillschweigende Duldung einer ausdrücklichen Gestattung gleichzuhalten. Das gilt aber nur für betriebliche Gepflogenheiten, die für den Arbeitgeber auch erkennbar sind. Wenn in Einzelfällen private Post durchgeschwindelt wird, ist das für den Arbeitgeber meist nicht erkennbar und illegal.

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