Altersteilzeit neu seit 1.1.2019

Seit 1.1.2019 kann für Personen, die in sieben Jahren das Regelpensionsalter erreichen, keine Altersteilzeit mehr vereinbart werden. Der frühestmögliche Zugang zur (maximal fünfjährigen) Altersteilzeit wird ab 1.1.2019 um ein Jahr verschoben (von sieben auf sechs Jahre vor dem Regelpensionsalter). Ab 1.1.2020 findet eine Aufschiebung um ein weiteres Jahr auf fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter statt. Das bedeutet für Männer ab 1.1.2019 ein Zugangsalter für die Altersteilzeit von 59 und ab 1.1.2020 von 60 Jahren.

Für Frauen ist beim Zeitrahmen für die Altersteilzeit zusätzlich die schrittweise Anhebung des Regelpensionsalters (derzeit noch 60) beginnend mit 1.1.2024 zu berücksichtigen. Der verkürzte Zeitrahmen für die Altersteilzeit (sechs Jahr bzw. fünf Jahre ab 2020) bewirkt in Kombination mit einem späteren Pensionsstichtag für Frauen eine stärkere Verschiebung des frühestmöglichen Einstiegs in die Altersteilzeit.

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