Cover RdW 4/2002

Ungleiches Pensionsalter von Männern und Frauen – EU – konform?

Pensionsrecht/Gleichbehandlung

Zugleich eine Besprechung von OGH 10 ObS 334/01t

In der vorliegenden Entscheidung setzt sich der OGH mit der Frage auseinander, ob die vom österreichischen Gesetzgeber im internationalen Vergleich äußerst schleppend vorgenommene Angleichung des Pensionsalters von Männern und Frauen EU-rechtlich zulässig ist. Die Abweisung der klägerischen Revision erfolgte mit der Begründung, dass das österreichische Recht mit dem Recht der EU in Einklang sei, was die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer betrifft. Diese Rechtsansicht ist kritikwürdig, und zwar aus folgenden Gründen: Für die österreichische Rechtslage von Bedeutung ist insbesondere das Urteil des EuGH vom 23.5.2000, C-104/98, Buchner. In Rz 23 der Urteilsbegründung wurde klargestellt, dass die Aufrechterhaltung eines für Männer und Frauen unterschiedlichen Rentenalters lediglich zeitlich begrenzt zulässig ist und dass die Mitgliedstaaten zu einer schrittweisen Angleichung des Pensionsalters von Männern und Frauen verpflichtet sind.

Näheres Fachzeitschrift Recht der Wirtschaft Nr. 4/2002, S 224ff

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