Allgemeiner Kündigungsschutz bei Teilkündigung?

Allgemeiner Kündigungsschutz bei Teilkündigung?

Arbeitsrechtliche Teilkündigungen waren bislang nur bei entsprechender Vereinbarung oder bei besonders eigenständigen Vertragsinhalten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zulässig. Seit Inkrafttreten der arbeitsrechtlichen Homeoffice-Regelungen am 1. 4. 2021 wird man es häufiger mit Teilkündigungen zu tun haben: In Hinblick auf Homeoffice erklärt der Gesetzgeber Teilkündigungen (Wegfall des Homeoffice bei Fortbestand des Dienstverhältnisses) für zulässig. Ist der allgemeine Kündigungsschutz gem §§ 105 – 107 ArbVG auch auf Teilkündigungen anzuwenden?

Näheres ecolex 10/2021, 945 ff

 

Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIecolex20211057

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