Geschäftsführerverträge Vorstandsverträge

Bei einem GmbH-Geschäftsführervertrag (Fremdgeschäftsführer) handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, auf den ein Großteil des Arbeitsrechtes (nicht jedoch zum Beispiel gesetzliches Arbeitszeitrecht, gesetzliche Haftungserleichterungen, allgemeiner Kündigungsschutz und zahlreiche Kollektivverträge) anzuwenden ist. Bei einem AG-Vorstandsvertrag handelt es sich dagegen um einen freien Dienstvertrag, auf den Arbeitsrecht grundsätzlich nicht anzuwenden ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es sinnvoll, in einem AG-Vorstandsvertrag die subsidiäre Geltung bestimmter arbeitsrechtlicher Regelungen (zum Beispiel des Urlaubsgesetzes) subsidiär zu vereinbaren.

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