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Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist zu berücksichtigen, daß den Vertragsparteien nicht nur in Zusammenhang mit den Kündigungsfristen, sondern auch, was die Kündigungstermine betrifft, ein gewisser Spielraum offensteht. Dieser Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit unterschiedliche Kündigungstermine für die Arbeitgeberkündigung einerseits, für die Arbeitnehmerkündigung andererseits zulässig sind.
Der OGH zitierte diesen Aufsatz in seiner Entscheidung vom 23.10.2000, 8 ObA 174/00x und folgte meinen Ergebnissen.
Näheres Fachzeitschrift ecolex (Manz Verlag Wien) 1999, 788ff
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