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Bei 5-Tage-Woche haben Sie für ein ganzes Arbeitsjahr Anspruch auf 25 Arbeitstage Urlaub (5 Wochen mit je 5 Arbeitstagen). Bis 30.9. werden Sie insgesamt 22 Tage verbraucht haben; die restlichen 25 -22 = 3 Tage könnten Sie bei Beendigung des Dienstverhältnisses als Ersatzleistung nur dann beanspruchen, wenn Sie ein volles Arbeitsjahr absolviert hätten. Das aliquote Ausmaß für 10 Monate beträgt 10/12tel von 25 Tagen = 20,83.
Bis 30.9. werden Sie insgesamt 22 Tage verbraucht haben, also 1,17 Tage mehr als der aliquote Jahresurlaub. Im Rahmen der Endabrechnung darf über das aliquote Ausmaß hinaus verbrauchter Urlaub lediglich in Abzug gebracht werden, sollten Sie ohne wichtigen Grund die Kündigungsfrist nicht einhalten (unberechtigter vorzeitiger Austritt) oder sollte das Dienstverhältnis durch berechtigte fristlose Entlassung enden.
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