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  Sparkassen-Pensionisten benachteiligt

Ich vertrete zwei Pensionisten, die früher bei einer Sparkassen-Aktiengesellschaft beschäftigt waren. In den beiden Verfahren beim Landesgericht Linz geht es jeweils um unrichtige Berechnungen der jährlichen Erhöhungen der Betriebspensionen in den letzten Jahren. In einem der beiden Verfahren liegt nun ein erstinstanzliches Urteil (LG Linz 7 Cga 134/10a, zugestellt am 17. Mai 2011, noch nicht rechtskräftig) vor, das andere Verfahren ist noch in erster Instanz anhängig.

Die Entscheidung hat Bedeutung für sämtliche Pensionisten, die vormals bei einer österreichischen Sparkasse oder Sparkassen-Aktiengesellschaft beschäftigt waren: die jährlichen Erhöhungen der Betriebspensionen beruhen auf einer kollektivvertraglichen "Automatikklausel", die in die Pensionssysteme der einzelnen Sparkassen übernommen wurde. Das Landesgericht Linz hat nun entschieden, dass die beklagte Sparkassen-AG (wie alle Sparkassen ausgehend von Empfehlungen des Sparkassenverbandes) diese Klausel falsch interpretiert hat und dass es dazu dadurch zu finanziellen Benachteiligungen von Pensionisten gekommen ist.

Derartige Rechenfehler sind seit dem Jahr 2001 (vielleicht auch schon früher) aufgetreten. Durch wiederholte Falschberechnungen trat ein Kumulierungseffekt ein, sodass die monatlichen Fehlbeträge Jahr für Jahr höher wurden. Betroffene Pensionisten können nun bei ihrem ehemaligen Dienstgeber Differenzbeträge der letzten drei Jahre einklagen, um zu verhindern, das Monat für Monat Fehlbeträge verjähren.

Ich werde vor Einbringung weiterer Klagen im Namen möglichst vieler Pensionisten versuchen, bei den Sparkassen außergerichtlich zu erreichen, dass bis zum Vorliegen einer höchstgerichtlichen Entscheidung auf Verjährung verzichtet wird.

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